Du hast ein Recht darauf, du zu sein – Trans* am Arbeitsplatz

Jeder Mensch, unabhängig von sexueller Orientierung und Geschlechtsausdruck, sollte ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld erleben. Leider sieht die Realität oft anders aus. Gerade trans* Personen machen immer noch zu häufig negative Erfahrungen. Was du als trans* Person tun kannst, erfährst du hier.


Trans* Personen sind überdurchschnittlich gebildet, jedoch erhalten rund ein Viertel ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.000 €. Ebenso sind für viele Ausgrenzungen und Kontaktabbruch oder der Entzug von Kund:innenkontakt Alltag. 

Diskriminierung beginnt bereits bei der Arbeitssuche, mehr als 80 % aller trans* Personen empfinden es als schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden. Ein Hauptgrund dafür sind nach eigenen Angaben die Anforderungen des Passings und die Normen des binären Geschlechtersystems (Frketic/Baumgartinger 2008). Ebenso fühlen sich mehr als 1/3 der arbeitsuchenden trans* Personen in Bewerbungsgesprächen diskriminiert. Gerade auch die Nichtübereinstimmung des gelebten und des in Dokumenten ausgewiesenen Geschlechts birgt Hürden. Trans* Personen müssen sich dadurch unfreiwillig outen oder sehen sich mit unangenehmen Fragen konfrontiert.


Die Frage danach, wie man sich selbst als trans* Person verhalten sollte oder welche Rechte tatsächlich da sind, wird innerhalb des Arbeitsmarkts wenig bis gar nicht thematisiert. Wir haben deshalb ein paar Informationen, die dir dabei helfen sollen, als trans* Person durch die Arbeitswelt zu navigieren. Wir möchten hier keinesfalls Arbeitgeber*innen von ihrer Verantwortung befreien, für einen diskriminierungsfreien und offenen Arbeitsplatz zu sorgen, 

, sondern dich als trans* Person empowern, dich am Arbeitsplatz wohlfühlen zu können.


Bewerbung 

Bereits während der Bewerbungsphase ist es sinnvoll, sich vorab über das Unternehmen zu informieren. Denn leider ist das Thema Diversität noch nicht überall durchgedrungen. Schaue dir vorab auf der Homepage, LinkedIn und anderen Netzwerken an, wie sich das Unternehmen selbst positioniert oder welche Erfahrungen andere queere oder trans* Personen dort gemacht haben. Wird eine gender-inklusive Sprache verwendet? Wie divers ist das Unternehmen aufgestellt? Gibt es je nach Größe auch ein gezieltes Diversity Management oder Gleichstellungsbeauftragte? All das ist natürlich nie eine Garantie dafür, ob sich das auch in einer inklusiven Unternehmenskultur widerspiegelt, jedoch bietet es einen Rahmen und zeigt zumindest einen gewisse Bereitschaft des Unternehmens, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen.


Ob man sich während des Bewerbungsprozesses als trans* Person outet, ist eine persönliche Entscheidung. Jedoch sollte man sich vorab auf Fragen einstellen. Stimmen die Namen verschiedener Dokumente nicht mit dem angegebenen Namen überein, solltest du dich dafür nicht entschuldigen, sondern sachlich damit umgehen. 

Auch wenn du das Gefühl hast, Absagen aufgrund deiner Geschlechtsexpression zu bekommen, solltest du deine eigene Identität niemals als Makel auffassen. Führe dir stattdessen lieber vor Augen, dass eine Transition ein Zeichen von Stärke und Mut ist. Denn sie zeigt, dass du trotz widriger Umstände bereit bist, deinen Weg zu gehen. 


Outing am Arbeitsplatz

Wer sich erst zu einem späteren Zeitpunkt im Unternehmen outet, sollte ein paar Punkte beachten. Überlege dir, wie du gesehen werden möchtest, was dir wichtig ist und welche Schritte dafür notwendig sind. 

Wer frühzeitig Vorgesetzte ins Vertrauen zieht, macht in der Regel eine positive Erfahrung. Äußern diese sich unterstützend, wirkt sich das auch meist auf die Belegschaft aus. Beziehe Menschen mit ein, die dich unterstützen können. Das können Diversity-Beauftragte sein, aber auch Kolleg:innen, zu denen du ein besonderes Vertrauen hast. Aber auch Menschen außerhalb der Arbeit können einen Bezugspunkt bilden. Suche dir etwa Beratung von Trans*-Beratungsstellen oder auch trans* Personen, mit denen du Richtlinien zusammenstellen und Erfahrungswerte bekommen kannst. 


Kommt es zu einem Gespräch, versuche selbstbewusst zu sein. Besprich gemeinsam mit deiner Ansprechperson deine Bedenken sowie Wünsche und Erwartungen. Deine Transition bedeutet auch für deine Kolleg:innen eine Umstellung. Versuche am besten mit deinen Vorgesetzten zu planen, wie diese darüber informiert werden. Dabei sollte es jedoch nur um die Informationen gehen, die relevant für den Arbeitsplatz sind. 

Bedenke auch, dass die Unsicherheit anderer überwiegend auf mangelnde Erfahrung und Berührungspunkte zurückzuführen ist. Auch wenn du deine Kolleg:innen und Vorgesetzten dazu ermutigen könntest, sich mit dem Thema trans* auseinanderzusetzen, bist du nicht verpflichtet, alle Fragen, die sie haben, zu beantworten. Fragen bezüglich deines eigenen Körpers sind hier absolut unangebracht. Kläre jedoch die Fragen danach, wie du angesprochen werden möchtest oder welche Pronomen du verwendest.


Spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem dein Name gerichtlich geändert wurde, besteht eine Pflicht seitens des Arbeitgebers, diesen zu verwenden. Dokumente wie Verträge und Arbeitszeugnisse müssen angepasst werden. Auch die von dir verwendeten Pronomen müssen in Dokumenten geändert werden, selbst ohne offizielle Geschlechtsänderung. 

Hier tritt das sogenannte Offenbarungsverbot in Kraft, welches gewährleisten soll, dich als trans* Person in deiner Identität zu schützen. So liegt die Freiheit, anderen mitzuteilen, dass du trans* bist, bei dir. 


Deinen Namen und deinen Geschlechtseintrag musst du beim Amtsgericht über einen Antrag ändern lassen. Diese Änderung beinhaltet bislang noch ein psychologisches Gutachten, welches jedoch mit dem Transsexuellengesetz abgeschafft werden soll. 

Es gibt leider keine Vorschriften, ob deine Arbeitgeber:innen deinen Namen anpassen müssen, bevor die amtliche Namensänderung erfolgt ist.

  In allen Fällen gilt jedoch, dass du als Person steuerlich wie sozialversicherungsrechtlich identifizierbar bleibst, weshalb in allen betreffenden Dokumenten dein eingetragener Name verwendet werden sollte.  


Geschlechtsausdruck am Arbeitsplatz

Wie der eigene Geschlechtsausdruck gelebt wird, welche Merkmale zur eigenen Identität gehören, sind persönliche Entscheidungen – seien es Kleidung, Verhaltensweisen oder Kosmetik. Jede:r Arbeitgeber:in hat das Recht, über das Erscheinungsbild und das Verhalten am Arbeitsplatz seiner Mitarbeiter:innen, abhängig von Zuständigkeit, Arbeitsort und Funktion, mitzubestimmen. Jedoch nur, solange dies auch dem ordnungsgemäßen Geschäftsablauf dient. Dein:e Arbeitgeber:in sollte dir jedoch die Möglichkeit einräumen, dich in Übereinstimmung mit deiner Geschlechtsidentität kleiden zu können, solange du die Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild einhältst.  


Umgang mit Diskriminierung am Arbeitsplatz

Egal, welche Form von Diskriminierung du erfahren solltest, denke daran, dass du dies nie allein durchstehen musst. Dein:e Arbeitgeber:innen stehen in der Pflicht, dich als Arbeitnehmer:in zu schützen. Dies bedeutet, den gleichen Zugang zu allen Arbeits- und Weiterbildungsangeboten zu erhalten, einen gepflegten Umgang mit Kolleg:innen zu haben sowie frei von Belästigung zu sein. Jede Form von Diskriminierung sollte gemeldet werden. Sprich mit deinen Vorgesetzten, Betriebsrät:innen oder nimm dir einen Anwalt. Außerhalb deines Arbeitsplatzes gibt es spezielle Beratungsstellen, an die du dich wenden kannst.

In jedem Falle solltest du Diskriminierung aber nicht einfach hinnehmen. Auch wenn es den Personen nicht bewusst ist, dass ihr Verhalten verletzend war, mache sie darauf aufmerksam.

Mache dir immer bewusst, dass du keine Schuld daran trägst. Fühlst du dich ständig unwohl, nimm dir das Recht heraus zu gehen und kommuniziere am besten mit deinem Netzwerk oder Plattformen darüber, wie deine Erfahrungen bei deinem Unternehmen waren. 

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