And they lived happily ever after – or maybe not?!
Heute vor genau 2 Jahren wurde die Ehe für alle im Bundestag beschlossen – was hat sich seitdem getan?

Heute vor genau 2 Jahren wurde die Ehe für alle im Bundestag beschlossen – was hat sich seitdem getan?


Laut dem Amt für Statistik Berlin – Brandenburg haben sich bis zum Jahresende 2018 insgesamt 2.540 Homo – Paare in Berlin das Ja-Wort gegeben. Insgesamt gab es in diesem Zeitraum in Berlin 15.660 Eheschließungen und somit stellen gleichgeschlechtliche Paare einen Anteil von 16,2 Prozent dar.


Die Zahl ist aus zwei Gründen so hoch: Zum einen gab es eine regelrechte Ehe-Begeisterung nach der Öffnung der Ehe und zum anderen haben viele bereits vorher verpartnerte Paare ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche  Ehe umwandeln lassen. 1.551 der 2.540 gleichgeschlechtlichen Paare haben laut Statistikbehörde diese Umwandlung vollzogen. 


Doch was hat sich eigentlich durch die Eheöffnung geändert?


Durch die Ehe für alle haben alle homosexuellen Paare die gleichen Rechte und Pflichten zugesprochen bekommen, die in einer Ehe zwischen Mann und Frau gelten. Dazu wurde das Bürgerliche Gesetzbuch geändert und der Paragraph indem es vorher hieß: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.“ wurde ergänzt und lautet seitdem: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“


Welche Auswirkungen hat das für Adoptionen?


Aufgrund der Gleichstellung der Rechte nach der Eheschließung haben verheiratete homosexuelle Paare ebenso die Möglichkeit Kinder zu adoptieren. Vorher durften homosexuelle Paare ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. 


In allen anderen Bereichen war bereits eine vorherige Gleichstellung durch die eingetragene Lebenspartnerschaft geschaffen, allerdings war dies ein langwieriger und schleppender Prozess seit 2001 und das es gleiche Rechte und Pflichten beim Erbrecht, dem Ehegattensplitting und der Unterhaltspflicht gibt, wurde oft nur durch Druck des Bundesverfassungsgerichts möglich. 


Ist damit jetzt alles gut?


Weiterhin nicht angepasst wurde das Abstammungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort heißt es, dass ein Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Dies gilt dann aber nur für Männer. Sollte in einer lesbischen Ehe eine Frau ein Kind bekommen, ist die andere Frau nicht automatisch die Mutter und muss das Verfahren der Stiefkindadoption einleiten.


Des Weiteren kritisieren LGBT+ Verbände, dass es im Alltag noch an manchen Stellen hapert. Die Gesetzeslage werde den vielfältigen Familienkonstellationen nicht gerecht und beispielsweise könne man auf Anträgen in Behörden weiterhin nur „Vater“ und „Mutter“ ankreuzen.

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